Hier finden Sie diese AGB als PDF-Datei.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der up PAMINA vhs

1. Allgemeines

(1) Die up PAMINA vhs (nachfolgend auch „vhs“) ist eine deutsch-französische Volkshochschule. Sie ist Mitglied des französischen VHS-Verbandes AUPF (Association des UP de France) sowie des VHS-Verbandes Baden-Württemberg. Sie wurde vom französischen Staat zertifiziert (Agrément JEP) und als gemeinnützig anerkannt.
(2) Sitz der up PAMINA vhs ist: 2 Place des Carmes, 67160 Wissembourg, Frankreich. Eine Außenstelle befindet sich in der VHS Karlsruhe, Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe, Deutschland.
(3) Die up PAMINA vhs ist ein Verein nach lokalem elsässisch-mosellanischem Recht, n° SIREN 481426294, n° SIRET 48142629400031.
(4) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Veranstaltungen der up PAMINA vhs. Als Veranstaltungen werden alle Leistungsangebote der vhs (Tagesausflüge, Studienfahrten, Kurse, Seminare u.ä.) bezeichnet.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sichaus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail bzw. Anmeldeformular auf der Homepage www.up-pamina-vhs.org). In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische oder persönliche Anmeldung möglich. Erklärungen der vhs genügen der Textform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, per Formular auf unserer Homepage) übermittelte Anmeldung (Angebot) des Anmeldenden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Sie“) bei der vhs und die Annahmeerklärung (Annahme) durch die vhs zustande. Die Annahmeerklärung der vhs erfolgt durch die Übermittlung einer Anmeldebestätigung in Textform an den Teilnehmer. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die vhs, z.B. wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt, erfolgt ebenfalls in Textform, in Ausnahmefällen auch telefonisch.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(3) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs ist die Mitgliedschaft obligatorisch. Sie kostet für einfacheMitglieder 5 € pro Kalenderjahr und erlischt danach automatisch. Verpflichtungen sind damit keine verbunden, wohl aber das Recht auf Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs gegen Entrichtung der jeweiligen Teilnahmegebühr, auf kostenlose Zusendung des Programmhefts, auf Teilnahme an der Jahresvollversammlung.
(4) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Teilnehmer als Vertragspartner.
(5) Diese AGB sind Bestandteil des zwischen der vhs und dem Teilnehmer zustande kommenden Vertrages.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt. Eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular finden Sie auf unserer Homepage.

3. Leistungsumfang der vhs und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Umfang der Leistungen der vhs (Ort, Zeit, Dauer, Thema, Bildungsziel) ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung im Semesterprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung. Die vhs behält sich das Recht vor, das Programm wenn nötig abzuändern.
(2) Die vhs kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Sprachkenntnisse, Alter etc.). Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Semesterprogramm informiert.
(3) Ca. 10 Tage vor Kursbeginn wird eine schriftliche Bestätigung über den Ablauf der Veranstaltung mit allen wichtigen Informationen verschickt. Bei Bus-Exkursionen werden verschiedene Zustiege angeboten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den mitgeteilten Zustieg zu überprüfen und sich bei Bedarf an die vhs zu wenden, um eine andere Zustiegsmöglichkeit zu erhalten.
(4) Busplatzreservierungen sind nicht möglich.
(5) Auf Anfrage bietet die vhs Geschenkgutscheine an. Diese sind nicht personengebunden und können innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs im Semesterprogramm. Änderungen gegenüber dem Semesterprogramm kann die vhs durch Aushang und auf der Homepage bekannt machen.
(2) Zahlungen können per Barzahlung, SEPA-Lastschriftmandat, Scheck oder Überweisung geleistet werden.
(3) Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat (bzw. Scheck für Teilnehmer aus Frankreich) wird 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Veranstaltung daher stattfinden kann. In diesem Falle wird das Entgelt mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen bzw. der Scheck eingelöst. Die Vorabinformation über eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift erfolgt durch den Versand der vhs-Anmeldebestätigung.
(4) Bei Nichteinlösung von Lastschriften mangels Deckung und/oder fehlerhafter Angaben durch den Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 3 € oder der tatsächlich angefallene Aufwand berechnet. Bankspesen bei Widerspruch oder durch falsche Bankdaten verursachte Gebühren trägt der Teilnehmer.
(5) Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist das Entgelt sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung zu entrichten. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
(6) Es gilt die gesetzliche Vertragsrücktrittsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung. Während dieser Frist ist der Rücktritt kostenfrei. Wird eine Anmeldung bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber mehr als 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,-€an. Erfolgt die Stornierung 1 bis 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Teilnehmer ohne Stornierung nicht teil, so wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Bei Einzelunterricht gilt eine Stornierungsfrist von zwei Werktagen (siehe Sonderkonditionen Einzelunterricht).

5. Entgeltermäßigung

(1) Für Veranstaltungen mit Übernachtung werden keine Ermäßigungen gewährt.
(2) Geringverdiener/innen und Klient/innen der Arbeitsagentur können bei ihren deutschen Beratungsstellen Bildungsprämien/-gutscheine beantragen.
(3) Einwohner/innen der Stadt Wissembourg können inihrem Rathaus Bildungsgutscheine beantragen (chèque „cultures, sports & loisirs“).
(4) Die vhs gewährt folgende Ermäßigungen:
100%:Kinder unter 6 Jahren
50%: Kinder (6-12 J.)
25%: Arbeitslose und Jugendliche (13-17 J.)

6. Teilnahmebescheinigung

(1) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Sie werden innerhalb eines Jahres (laufendes und letztes Semester) nach Veranstaltungsende kostenlos ausgestellt.
(2) Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Sprachkursen) ist das Veranstaltungsende der Ablauf des letzten Termins. Für die davor liegenden zwei Semester wird ein Entgelt von jeweils 10 € für die Teilnahmebescheinigung berechnet. Weiter zurückliegende Bescheinigungen werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Soweit die vhs solche Bescheinigungen dennoch ausstellt, wird der tatsächlich entstandene Aufwand berechnet.

7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Veranstaltungen können in der Regel nur dann stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Muss eine Veranstaltung entfallen, werden die dazu angemeldeten Mitglieder möglichst spätestens 3 Tage vor dem geplanten Beginn informiert, außer bei außergewöhnlichen Umständen bzw. höherer Gewalt.
(2) Die vhs kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. kurzfristiger Ausfall eines/einer Kursleiters/-in, Schließung des Veranstaltungsraumes ohne geeignete Ausweichmöglichkeit) nicht stattfinden kann.
(3) In den Fällen von Absatz (1) und (2) dieser Ziffer ist der Teilnehmer zu einer Zahlung nicht verpflichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden von der vhs erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
(4) Die vhs kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung des Entgeltes trotz Nachfristsetzung
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/-in, gegenüber Teilnehmer/-innen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks-oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oderweltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.

8. Kündigung durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann den Vertrag durch Erklärung in Textform kündigen (s. Absatz 4 dieser Ziffer). Die Erklärung muss spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bei der vhs eingegangen sein (Ausnahme: Studienreisen; siehe Absatz 3 dieser Ziffer). Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Sprachkurse), ist der zeitlich zweite Termin maßgeblich. Bei rechtzeitiger Kündigung ist der Teilnehmer zu einer Zahlung nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen werden von der vhs erstattet. Es wird lediglich eine Stornogebühr von 3,-€erhoben. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
(2) Bei Einzelunterrichtgilt eine Stornierungsfrist von zwei Werktagen (siehe Sonderkonditionen Einzelunterricht).
(3)  Bei Studienreisen gilt die von der vhs im Einzelfall festgelegte Stornofrist. Diese wird vor der verbindlichen Anmeldung bekannt gegeben.
(4) Kündigungen gegenüber Kursleitern/-innen sind unwirksam. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt. Eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular finden Sie auf unserer Homepage.

9. Organisatorische Änderungen, Durchführung von unterbelegten Veranstaltungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/-in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/einer Kursleiters/-in angekündigt wurde.
(2) Die vhs behält sich das Recht vor, Veranstaltungen durch einen anderen Kursleiter durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem für den Teilnehmer zumutbaren Umfang können zudem kurzfristige Änderungen (z.B. Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder Transportmittel) vorgenommen werden.
(3) Die vhs kann Veranstaltungen, die die jeweilige festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreichen, entweder gemäß Ziffer 7 (1) nicht durchführen oder unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder, wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung, unter welchen Änderungen eine Veranstaltung durchgeführt wird, trifft die vhs in Absprache mit den Teilnehmern.

10. Pflichten des Teilnehmers

(1) Bei jeder Teilnahme an einem Kurs der vhs ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste oder eine anderweitige Bestätigung der Teilnahme durch den jeweiligen Teilnehmer erforderlich.
(2) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der vhs sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
(4) Der Teilnehmer hat jede unerlaubte Nutzung der Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.
(5) Werbliche Aktivitäten des Teilnehmers im Rahmen von Veranstaltungen der vhs sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der vhs in Textform untersagt.
(6) Bei manchen Veranstaltungen stellt die vhs Audioguides (Kopfhörer sowie ein Empfangsgerät) zur Verfügung. Während der ganzen Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet, sorgfältig mit dem Empfangsgerät sowie dem Kopfhörer umzugehen. Im Falle von schuldhafter/m Beschädigung, Diebstahl oder Verlust haftet der Teilnehmer.

11. Haftungsausschluss

(1) Die vhs haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dieser Ziffer 11.
(2) Die Haftung der VHS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der VHS auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt. Für An-und Rückfahrtsweg sowie für Diebstähle und Verlust von Gegenständen übernimmt die VHS auchbei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
(3) Die vhs haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
(5) Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen dervhs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
(7) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer (nachfolgend „Kinder“) obliegt bis zum Eintreffender Kursleitenden und ab dem Ablauf der Veranstaltungszeit den Eltern (Erziehungsberechtigten). Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erscheinen und nach Veranstaltungsende umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen. Toilettengänge und Pausender Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt. Bei Veranstaltungen für Kinder in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen-und Sachschäden während des Unterrichts entstehen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem/der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z.B. über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten (v.a. bei Kochkursen), Verletzungenund sonstige gesundheitliche Risiken, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten. Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.

12. Urheberschutz

(1) Das Kopieren und die Weitergabe von Veranstaltungsmaterialien, insbesondere Lehrmaterialien, sind ohne Genehmigung nicht gestattet.
(2) Das Verbot der Vervielfältigung der Veranstaltungsmaterialien gilt im Rahmen der gesetzlichen Schranken nicht, sofern die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch erststellt wird und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dient. Insbesondere die Vervielfältigung graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik oder eines Buches bzw. einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im Wesentlichenvollständige Vervielfältigung handelt, ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der vhs bzw. des jeweiligen Rechtsinhabers zulässig.
(3) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.
(4) Über Genehmigungen, die nur im Ausnahmefall erteilt werden, entscheidet die Leitung der vhs in Absprache mit den Betroffenen.

13. Datenschutz

Die vhs verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers gemäß des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung der vhs, die Sie mit diesen AGB ausgehändigt bekommen haben und im Übrigen online auf unserer Homepage abrufen können.

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
(2) Für das Vertragsverhältnis bzw. alle Rechtsbeziehungen zwischen der vhs und dem Teilnehmer, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Leistungen gemäß diesen AGB stehen, gilt französisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Teilnehmer als Verbraucher handelt, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Der Vertrag kann gleichermaßen auf Französisch und auf Deutsch abgeschlossen werden.

 

 

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up PAMINA vhs

2 Place des Carmes | 67160 Wissembourg
Tel: +33 (0) 388 94 95 64
E-Mail: info(at)up-pamina-vhs.org

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:30 bis 13:00 Uhr